Klimaanlagen-Reparatur in Würzburg: Die Abdeckung wurde für eine Hygieneinspektion nach VDI 6022 geöffnet und dabei ein Defekt entdeckt.

Kühlanlagen-Reparatur und Wartung von Kälteanlagen

Ob Kühlhaus, Prozesskälte in der Industrie oder Klimaanlage: Wir sorgen dafür, dass es kalt bleibt.

Auch die beste Kühlanlage, Kältemaschine, Klimaanlage oder Kälteanlage kann nicht ewig laufen. Geht eine solche Anlage kaputt, können wir als Meisterbetrieb für Kälteanlagenbau und geprüfter Kälte-Klima-Fachbetrieb in den meisten Fällen Ihre Kühlanlage reparieren. Mit einer regelmäßigen Wartung Ihrer Kälteanlagen sorgen wir außerdem dafür, dass es gar nicht so weit kommt und Sie gleichzeitig Ihre gesetzlichen Verpflichtungen einhalten und Energie sparen.

Wir sind dabei herstellerunabhängig, können also Wartung und Reparatur für beinahe alle Modelle und Hersteller anbieten, beispielsweise für Daikin, Fujitsu, Nibe, Samsung, Reuko, Bosch, Stiebel Eltron und Brotje. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Preise für Wartung und Reparatur erfahren wollen.

Spitzenmäßige Wartung und Reparatur

Holen Sie sich jetzt ein Angebot für Prüfung, Wartung oder Reparatur von Klimaanlage, Kühlraum, Kälteanlage, Kühlmöbel, Kältemaschine, Kühlanlage, Kühlzelle, Lüftungsanlage oder ähnliche Anlagen.

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Geöffnete Klimaanlage bei der Wartung in Kitzingen in Unterfranken. Es werden gleichzeitig die DGUV V3 Prüfung, die Prüfung nach Betiebssicherheitsverordnung und die Hygieneprüfung nach VDI 6022 durchgeführt.

Kühlanlagen-Reparatur

Egal ob Kühlmöbel, (Tief-)Kühlraum, Kühltheke, Kühlzelle, Serverraum-Kühlung oder ganzes Kühlhaus: Fällt die Kälteanlage aus, muss es schnell gehen. Prüfen Sie zunächst, ob die Kühlanlage wirklich defekt ist oder ob einfach nur ein Bedienfehler vorliegt: Ist die Anlage eingeschaltet und auf die richtige Temperatur eingestellt? Steckt der Stecker? Ist die Sicherung rausgeflogen? Können Sie das Problem nicht selbst lösen, sollten Sie uns umgehend kontaktieren: Sie erreichen uns zu den Geschäftszeiten unter 09339/9899931 und unseren Kältetechnik-Notdienst unter 015142417995. Bitte schildern Sie dabei möglichst genau die Situation: Welches Modell von welchem Hersteller ist betroffen? Wie wurde der Ausfall bemerkt? Ist etwas aufgefallen? Das hilft uns beispielsweise, gleich die richtigen Ersatzteile mitzubringen.

Bis zu unserem Eintreffen können Sie schon einmal einige Erstmaßnahmen ergreifen:

  • Sorgen Sie für alternative Kühlung, z.B. mit Eis aus dem Supermarkt für Lebensmittel oder mit Ventilatoren für den Serverraum.
  • Lagern Sie Ihr Kühlgut wenn möglich um, beispielsweise in einen anderen Kühlraum oder in einen Kühllaster.
  • Fahren Sie Ihre Server oder Maschinen herunter, bevor sie überhitzen.
  • Reduzieren Sie den Wärmeeintrag, z.B. indem Sie Türen geschlossen lassen.

Wenn die Kühlanlagen-Reparatur länger dauert, können wir Ihnen auch dabei helfen, eine Ersatzkühlung zu besorgen , beispielsweise einen mobilen Kühl-Container oder einen Kühllaster.

Prüfung, Inspektion und Wartung

Grundsätzlich kann man sagen: Die Wartung von Kälteanlagen erhöht die Lebensdauer, verringert die Keimbelastung und senkt die Kosten. So können verschmutzte Filter nicht nur zu einem erhöhten Energiebedarf führen, sie können auch eine Brutstätte für Bakterien und Schimmelpilze sein. Gerade bei älteren Anlagen können durch thermische Belastungen auch undichte Stellen an Verschraubungen entstehen. Durch frühzeitige Instandhaltung kann der Austritt von Kältemitteln aber verhindert werden.

Moderne Anlagen mit Internet-Zugang sollten außerdem auf dem neuesten Stand der Sicherheitstechnik gehalten werden. In vielen Fällen verliert man auch die Herstellergarantie, wenn man keine regelmäßige Inspektion durchführt.

Neben diesen praktischen Gründen für die regelmäßige Wartung Ihrer Klimaanlage oder Kälteanlage gibt es auch noch gesetzliche Vorschriften, die vor allem Unternehmen betreffen. Hier einige der wichtigsten Vorschriften, bei deren Einhaltung wir Sie unterstützen können:

Spezialist für Kältetechnik führt an einer Kühlanlage eine Wartung durch (DGUV V3-Prüfung)

Hygieneinspektion nach VDI 6022

Nach § 4 Arbeitsschutzgesetz haben Arbeitgeber die Pflicht, den Stand der Technik zur Sicherung des Arbeitsschutzes im Betrieb umzusetzen. Für Klimaanlagen und andere „Raumlufttechnische Anlagen“ (RLT-Anlagen) stellt diesen Stand der Technik die Hygieneinspektion nach VDI 6022 dar. Durch die Hygieneinspektion sollen gefährliche Keimbelastungen der Atemluft im Betrieb erkannt und abgestellt bzw. von vorneherein verhindert werden. Eine Hygieneinspektion nach VDI 6022 ist alle 3 Jahre vorgeschrieben, alle 2 Jahre bei Anlagen mit Luftbefeuchtern.

Klimaanlagen-Wartung in Würzburg. Dabei werden gleichzeitig die DGUV-V3-Prüfung sowie die Hygieneinspektion nach VDI 6022 durchgeführt.

Wartung nach VDMA 24186-3

Nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) müssen Betreiber dafür sorgen, dass beispielsweise Kühlanlagen sachgerecht betrieben und gewartet werden. Dabei ist es üblich, das „Einheitsblatt VDMA 24186-3“ dafür zugrunde zu legen.

DGUV V3-Prüfung

Die deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) schreibt vor, dass elektrische Betriebsmittel und Anlagen regelmäßig auf ihre Sicherheit hin überprüft werden. Abhängig vom Einsatzort muss die Prüfung alle 6, 12 oder 24 Monate erfolgen. Letzteres gilt beispielsweise für Bürogebäude. Da Klimaanlagen und Kälteanlagen normalerweise elektrisch betrieben werden, sind auch sie von diesen Vorschriften betroffen.

Prüfung nach Betriebssicherheitsverordnung

Bei Kühlanlagen, die die Arbeitnehmer gefährden können, muss der Arbeitgeber außerdem nach der Betriebssicherheitsverordnung eine Gefährdungsbeurteilung erstellen und die darin vorgesehenen Prüfintervalle einhalten.

Energetische Inspektion nach §74 GEG

Nach §74, 75 und 76 Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen die Betreiber von bestimmten Klimaanlagen alle 10 Jahre eine energetische Inspektion durchführen lassen. Betroffen sind davon Anlagen, die (inkl. Lüftung) eine Nennleistung von mehr als 12 KW haben. Als Meisterbetrieb für Kälteanlagenbau bescheinigt uns der VDKF, dass wir die dafür laut §77 GEG nötige Fachkunde besitzen.

Dichtheitsprüfung nach ChemKlimaschutzV

Viele Kältemaschinen und Klimaanlagen verwenden Kältemittel, die klimaschädlich sind, wenn sie in die Atmosphäre gelangen. Daher sind für viele solcher Anlagen nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) regelmäßige Dichtheitsprüfungen vorgeschrieben, teilweise in vierteljährlichen Abständen.

Was wird bei der Wartung gemacht?

Bei der Wartung und Inspektion von Kältetechnik richten wir uns immer nach der Situation vor Ort, nach den Herstellerangaben und – soweit vorhanden – nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine typische Kälteanlagen-Wartung umfasst dabei folgende Tätigkeiten:

  • Prüfung und ggf. Nachfüllen oder Ersetzen des Kältemittels.
  • Prüfung von Dichtheit und Funktion.
  • Wechsel von Filtern.
  • Reinigung und Desinfektion.
  • Ggf. Ersatz von Verschleißteilen.
  • Justieren der Anlage.
  • Dokumentation der Wartung.
Wartung Kälteanlagen: Der Kühlraumverdampfer einer Kühlzelle wurde für die Inspektion geöffnet.

Natürlich beraten wir Sie auch gerne, welche Wartung in welchen Intervallen bei Ihnen nötig ist und welche gesetzlichen Vorschriften dabei einzuhalten sind. Außerdem geben wir Ihnen auch Hinweise, wenn der Austausch von Teilen zwar nicht nötig, unter Energieeffizienz-Gesichtspunkten aber empfehlenswert ist.

Wie oft sollte ich meine Klimaanlage oder Kälteanlage warten lassen?

In vielen Fällen ergeben sich die Wartungsintervalle aus den gesetzlichen Vorschriften – siehe oben – oder aus den Garantiebedingungen des Herstellers. Grundsätzlich empfehlen wir, Kühlanlagen mindestens einmal pro Jahr warten zu lassen. Bei besonders sensiblen Einsatzfeldern – z. B. erhöhter Hygienebedarf im Medizinbereich – oder bei besonderer Belastung kann auch eine häufigere Prüfung Sinn machen.

Gut zu wissen: Ein guter Zeitpunkt für die Wartung Ihrer Kälteanlagen ist das Frühjahr – also bevor im Sommer die Belastung der Anlage ihr Maximum erreicht.

Noch Fragen?

Haben Sie Fragen zur Prüfung, Wartung oder Reparatur von Klimaanlagen, Kühlraumen, Kälteanlagen oder ähnliche Anlagen? Wir beraten Sie gern!

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Die Geschäftsführer der K2 Kälte Klima GmbH